slide-1 slide-2 slide-3 slide-4 slide-5 slide-6

Krankenkassen

 

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)

Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen sind unterschiedlich geregelt. Die privaten Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten ggf. im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrags.

Eine Übernahme durch die gesetzlichen und privaten KK ist teilweise möglich. Bitte erkundi­gen sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei Ihrer privaten Krankenversi­cherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Kosten.

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Krankenkassen die teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen!

 

Nähere Informationen zu Krankenkassen:

Weitere Informationen zu Krankenkassen

 

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.