Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen sind unterschiedlich geregelt. Die privaten Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten ggf. im Rahmen des von Ihnen abgeschlossenen Vertrags.
Eine Übernahme durch die gesetzlichen und privaten KK ist teilweise möglich. Bitte erkundigen sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. bei Ihrer privaten Krankenversicherung bezüglich einer Bezuschussung oder Übernahme der Kosten.
Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Krankenkassen die teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen übernehmen!
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